DETEKTEIEN - externe Partner der Unternehmensleitung

Im aktuellen Wirtschaftsleben ist der Wettbewerbsdruck durch die Öffnung der asiatischen Märkte und die zunehmende Globalisierung deutlich angestiegen. Dadurch versuchen immer wieder Unternehmen mit Methoden der Betriebs- und Wirtschaftskriminalität Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Als Beispiel sind hier die Produkt- und Markenpiraterie, die Konkurrenzspionage, Bestechung und viel andere Tatbestände zu nennen.

Hinzu kommen die eigenen Mitarbeiter, die versuchen, sich selbst durch kriminelle Machenschaften Vorteile zu verschaffen. Sei es z.B. das mittlerweile zum Volkssport gewordene "Blaumachen" (Lohnfortzahlungsbetrug), Diebstähle in Unternehmen, die Weitergabe vertraulicher Informationen an Wettbewerber gegen ein entsprechendes "Taschengeld" oder einfach nur die schlechte Ausführung der arbeitsvertraglichen Pflichten.

Die Gemeinsamkeit dieser Beispiele ist der Schaden, der zu Lasten des Unternehmens geht und zwangsläufig zu Kostensteigerungen oder Wettbewerbsnachteilen führt. Die Gefährdung des eigenen Arbeitsplatzes lassen die meisten Mitarbeiter bei ihren Machenschaften völlig außer Acht. Als aktuelles Beispiel ist hier die vorzeitige Schließung eines Werkes eines deutschen Elektrogeräteherstellers wegen zu hoher Fehlzeiten der Arbeitnehmer zu nennen.

Da in den meisten Unternehmen für die Untersuchung derartiger Verdachtsfälle (am Anfang steht immer nur ein Verdacht!) das Know-how fehlt bzw. auch keine Kapazitäten für derartige Maßnahmen vorhanden sind und die Strafverfolgungsbehörden sich mit derartigen Fällen gar nicht oder nur oberflächlich befassen, wird häufig eine Detektei von der Unternehmensleitung mit der Aufklärung dieser Fälle beauftragt. Sie verfügen in der Regel über die notwendigen Erfahrungen und Kontakte sowie die technischen Möglichkeiten zur Aufklärung derartiger Tatbestände.

Die von der Detektei eingesetzten Mitarbeiter werden zunächst versuchen, die Vorgehensweisen der Täter aufzudecken, den Täterkreis einzugrenzen und den oder die Täter schließlich zu überführen. Für dieses Vorgehen steht einer Detektei ein breites Spektrum an Mitteln zur Verfügung. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Observationen (Verfolgungen) von Zielpersonen, Recherchen und Ermittlungen sowie technische Maßnahmen wie GPS-Ortung von Fahrzeugen bzw. Gegenständen und verdeckte und offene Videoüberwachungen. Darüber hinaus stehen einer Detektei Diebsfallen, Spurenanalysen, DNA-Analysen und viele andere kriminalistische Mittel zur Verfügung.

Die im Einsatz gewonnenen Erkenntnisse werden gerichtsverwertbar dokumentiert. Die Detektive stehen später als Zeugen für die Ermittlungsergebnisse und für die gemachten Beobachtungen vor Gericht zu Verfügung.

Da die Kosten für den Einsatz einer Detektei häufig auf zivilrechtlichen Wege bei einer überführten Zielperson geltend gemacht werden können, steigert dies zusätzlich die Effizienz des Einsatzes einer Detektei.


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