Deutsche Weine und Qualitätsstufen

Deutsche Weine werden anhand des deutschen Weingesetzes folgendermaßen katalogisiert:Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Tafelweinen, Landweinen, Qualtitäsweinen und Qualitätsweine mit Prädikat.

Die niedrigste Qualitätsstufe für Weine, die in Deutschland vermarktet werden dürfen, sind Tafelweine. Diese müssen ein Mindestmostgewicht von 44° Oechsle (Maßeinheit für natürlichen Fruchtzucker) haben und dürfen maximal um 3,5% Alkohol angereicht werden. Tafelweine dürfen auf den angebrachten Etiketten keine Lagennamen, Gemeindennamen und keine Weinbauregion tragen.

Die darüberligende Qualitätsstufe ist der Landwein. Ein Landwein muss mindestens 3° Oechsle mehr als ein Tafelwein haben, um als Landwein vermarktet werden zu können. Der Wein darf auch in diesem Falle bis zu einer bestimmten Höchstgrenze angereichert werden, wobei die Höchstgrenze der Anreicherung in den verschiedenen deutschen Anbaugebieten variiert.

Ein weitere Steigerung sind die Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete, kurz QbA.

Diese Weine müssen je nach Anbaugebiet ein Mindestmostgewicht von 57° Oechsle haben und dürfen ebenfalls angereichert werden. Ab dieser Qualitätsstufe muss der Wein bei der zuständigen Regierung den Weinbaugebietes vorgestellt werden, die in einer Prüfkommision über die Erteilung der amtlichen Prüfnummer entscheidet. Für die Erteilung der amtlichen Prüfnummer wird der Weine einer sensorischen Prüfung unterworfen und muss bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Z.B. der Wein muss eine gewisse Rebsortentypizität aufweisen.

Im Anschluss kommen die Prädikatsweine. Generell unterscheidet man zwischen den Prädikaten Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese.
Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden und müssen je nach Anbaugebieten deutlich höhere Mostgewichte als in den vorangegangenen Qualitätsstufen aufweisen.
Folgende Mindestmostgewichte sind am Beispiel Franken vorgeschrieben:

  • Kabinett: 78° Oechsle
  • Spätlese: 90° Oechsle
  • uslese: 100° Oechsle
  • Beerenauslese: 125° Oechsle
  • Eiswein: 125° Oechsle (natürlich gerfrorenen Trauben, mit hand geerntet)
  • rockenbeerenauslese: 150° Oechsle

Weiterhin werden alle Prädikatsweine in einem Labor der zuständigen Regierung analysiert.Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden.


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