Private Haftpflichtversicherung - Privathaftpflichtversicherung

Wenn man bedenkt, dass ein Drittel aller Bundesbürger keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist das alarmierend. Die private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht Pflicht, sollte dennoch in jeden Haushalt gehören.

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung sichert Personen und dessen Familie vor Schadenersatzansprüchen im privaten Bereich ab. Auch eheähnlichen Gemeinschaften haben die Möglichkeit eine gemeinsame Versicherung abzuschließen. Ob man z. B. bei seinem Freund eine teure Vase umwirft, ein Kind mit seinem Fahrrad ein Auto verkratzt oder einer anderen Person ein Schaden zugefügt wird, dieses deckt die private Haftpflichtversicherung ab. Hierbei gilt zu beachten, dass Kinder bis zu Ihrem siebten Geburtstag noch nicht haftbar sind, im Straßenverkehr gilt dieses bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Ist es nachzuweisen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kommt für den entstandenen Schaden die private Haftpflichtversicherung auf. Wenn die Aufsichtspflicht an andere Personen übertragen wurde, haftet die Versicherung der jeweiligen Person, die das Kind beaufsichtigt hat.

Welche Besonderheiten gibt es?

Die generelle Vorraussetzung für Leistungen aus der privaten Haftpflichtversicherung ist, dass der Versicherungsfall im privaten Bereich entstanden ist. Versicherungsfälle, die im beruflichen (z. B. Vermögensschäden) oder ehrenamtlichen (z. B. Vereinsarbeit) Bereich entstehen sind über diese Versicherung nicht abgedeckt. Hierfür gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Auch die Tierhaltung ist mit der privaten Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt und kann über eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden. Auch sind die Benutzung eines Fahrzeugs und die Ausübung der Jagd gesondert zu versichern.

Laut BGB heißt es: "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten". Die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden liegen in der Regel bei drei Mio. Euro und sollten diese Summe auch nicht unterschreiten.

Zusatz-Versicherungen können im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hier gibt es z. B. die Forderungsausfallversicherung oder die Haftpflicht für deliktsunfähige Kinder. Die Forderungsausfallversicherung versichert Personen ihr Geld zu bekommen, wenn er Geschädigter ist und der Beschuldigte keine Versicherung vorweisen kann. Diese Versicherung ist bereits in vielen Versicherungen enthalten. Die Haftpflicht für deliktsunfähige Kinder zahlt in einem Versicherungsfall, wenn die Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt wurde und gegen die Eltern Ersatzansprüche bestehen.


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