Private Krankenversicherung - Leistungsumfang

Die private Krankenversicherung beinhaltet eine Grundabsicherung und kann darüber hinaus - je nach persönlichem Wunsch - Teilrisiken absichern oder ausschließen. Der Leistungsumfang wird größtenteils durch den Versicherten festgelegt und richtet sich nach dessen Einkommen, Lebensstandard und seiner Risikobereitschaft. Die Grundabsicherung entspricht in etwa der der gesetzlichen Krankenkassen, zusätzlich kann man Teilbereiche abdecken bis hin zu Höchstleistungen in allen Bereichen.

Die private Krankenversicherung beinhaltet 5 Komponenten, deren Leistungsumfang individuell bestimmt werden kann:

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  1. Ambulanter Schutz - Hierbei werden die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Heilmittel (wie z.B. Massage oder Fango) und Hilfsmittel (u.a. Brille oder Hörgerät) übernommen. Unterschiedlich sind dabei die Höhe der Selbstbeteiligung und die Liste der erstattungsfähigen Hilfsmittel.
  2. Stationärer Schutz - Die durch Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehenden Kosten werden erstattet. Dabei hat man die Wahl zwischen der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung und Mehrbett-Zimmer mit Behandlung durch den Stationsarzt.
  3. Zahnschutz - Unter Zahnschutz fallen die für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kiefer-Orthopädie (wie Zahnspange) entstehenden Kosten. Je nach gewünschtem Leistungsumfang werden Kosten zwischen 50 bis 100 % erstattet.
  4. Tagegeld im Krankheitsfall - Erkrankt man arbeitsunfähig, kann man einen etwaigen Einkommensverlust durch eine Kranken-Tagegeldversicherung ausgleichen.
  5. Pflegepflichtversicherung - Da die deutsche Bevölkerung immer älter wird, gibt es auch immer mehr Pflegefälle.Ein Großteil der hohen Pflegekosten wird durch die Pflegepflichtversicherung übernommen. Diese ist seit dem 01.01.1995 gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt dem bundeseinheitlichen Beitragssatz von 1,7 % des Bruttolohnes.
    Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung, kann eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden

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