Private Krankenversicherung Einkommensgrenzen

Immer wieder herrscht Unklarheit über die Einkommensgrenzen in der Krankenversicherung. Häufig werden im Sprachgebrauch Synonyme verwendet, der Versicherungsnehmer verliert schnell den Überblick. Wenn Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung planen, ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsinteressent nicht der Versicherungspflicht unterliegen. In der Regel betrifft dies Angestellte und Arbeitnehmer. Selbständige, Freiberufler und Beamte sind, bis auf wenige Ausnahmen, nicht versicherungspflichtig.

Übersicht der Einkommensgrenzen:

1. Versicherungspflichtgrenze - wichtig für den Wechsel in die PKVauch üblich: Jahresarbeitsentgeltgrenze, Jahresarbeitsverdienstgrenze, Verdienstgrenze

In den letzten Jahren ist die Versicherungspflichtgrenze ständig gestiegen. Dadurch wird es Angestellten und Arbeitnehmern erschwert, sich freiwillig für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Es lohnt sich aber ein Vergleich PKV / GKV.

Aktuelle Zahlen:2009 - 48.800 Euro im Jahr oder 
4.012,00 Euro im Monat.

2. Beitragsbemessungsgrenze - wichtig für die Berechnung der Beiträge in der GKVauch üblich: Bemessungsgrenze

Die Höhe des Beitrages bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist abhängig von dem Beitragssatz der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse und vom Bruttoeinkommen. Diese Beiträge werden jedoch nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung aller Versicherten jährlich angepasst. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.

Aktuelle Zahlen:2005 - 42.300 Euro im Jahr oder 3.525,00 Euro im Monat2006 - 42.750 Euro im Jahr oder 3.562,50 Euro im Monat

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