Berufsunfähigkeitsversicherung - Notwendig oder überflüssig?
Ein Thema, welches viele Menschen sicherlich - und verständlicher Weise - gerne verdrängen, ist das Thema der Berufsunfähigkeit. Doch so unwichtig scheint diese Thematik überhaupt nicht zu sein. Immerhin wird fast jeder vierte Arbeitnehmer im Verlaufe seine Berufslebens berufsunfähig. Und dabei trifft es nicht nur Menschen mit körperlich anspruchsvoller Tätigkeit, wie man schnell vermuten könnte. Stichworte wie Krebs, Psychische Erkrankungen, Nerven- oder Rückenleiden belegen dies leider auf eindrucksvolle Art und Weise.
Doch was geschieht, wenn man von diesem Schicksal getroffen wird? Eines ist klar - deutliche Einkommenseinbußen muss der Betroffene hinnehmen, da sein Arbeitseinkommen nicht mehr in der gewohnten Art und Höhe fließt. Eine Erwerbsminderungsrente kann bestenfalls noch als eine Art Notversorgung angesehen werden. Aber selbst diese zu bekommen ist nicht in jedem Fall ganz einfach - und insbesondere für die nach dem 01.01.1961 Geborenen sind die Folgen schwerwiegend. Warum, soll für diese Gruppe nun kurz erläutert werden:
Als erstes wird für die Betroffenen geprüft, welches Restleistungsvermögen die jeweilige Person noch hat, d.h. wie viele Stunden pro Tag die Person noch arbeiten kann. Hierbei werden drei Fälle unterschieden: Ein Restleistungsvermögen von mindestens sechs Stunden pro Tag bedeutet, dass keine Erwerbsminderung vorliegt. Können noch mindestens drei, jedoch weniger als sechs Stunden am Tag gearbeitet werden, so bedeutet dies eine halbe Erwerbsminderung. Erst wenn weniger als drei Stunden tägliche Arbeitszeit möglich sind, liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Das Hauptproblem an dieser Prüfung ist aber noch nicht einmal die gerade beschriebene Vorgehensweise, sondern vielmehr die Tatsache, dass diese Prüfung für jeden beliebigen Beruf standhalten muss und nicht nur dem, den man ausübt. So findet die Prüfung am Maßstab eines jeden theoretisch ausübbaren Berufes statt. Zum Beispiel könnte der Gefäßchirurg durchaus noch als Pförtner arbeiten, wenn er Probleme mit seiner Hand bekäme. Hieraus wird aber schnell ersichtlich, wie schwierig es sein dürfte, berufsunfähig in diesem Sinne zu werden. Aber auch, wenn es dennoch gelingen sollte, so bleibt das Problem der Versorgungslücke, denn selbst die volle Erwerbsminderungsrente dürfte bei fast jedem unter den bisherigen Einnahmen liegen.
Aus diesen Gründen wird schnell deutlich, dass jeder in Erwägung ziehen sollte, sich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich abzusichern. Bei dieser reicht es i. d. R. aus, im tatsächlich ausgeübten Beruf berufsunfähig zu werden. Wichtig ist aber allerdings verschiedene Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen miteinander zu vergleichen, da oftmals große Beitragsdifferenzen die Regel sind.
Genauso wichtig ist es, sich möglichst frühzeitig um einen derartigen Schutz zu bemühen; hat man nämlich schon einige Vorerkrankungen, so findet man nur noch schwerlich eine Versicherung, die einem den Schutz noch gewährt - zumindest nicht ohne ordentlichen Risikozuschlag.
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