KFZ Haftpflicht ist Pflicht
Die KFZ Haftpflicht zählt zu den Pflichtversicherungen. Dies bedeutet, dass ohne diese Versicherung Fahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Des Weiteren ist ohne KFZ Haftpflicht die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich. Bei der zuständigen Zulassungsbehörde müssen Sie die Versicherung in Form der Doppelkarte oder einer Versicherungsbestätigung nachweisen. Die Haftpflicht ist notwendig zum Durchsetzen von berechtigten Ansprüchen der geschädigten Verkehrsopfer. Durch die Versicherung ist der Unfallverursacher dazu finanziell in der Lage. Ohne eine solche Versicherung wären vor allem bei Personenschäden die finanziellen Möglichkeiten nicht gegeben.
Alle Personen-, Sach-sowie Vermögensschäden, welche durch den Gebrauch des versicherten PKW`S entstehen, werden über die Haftpflicht abgedeckt.
Deckungsumfang
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Fahrzeughalter, Eigentümer, dem Fahrer und den Insassen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers wird von der KFZ Haftpflicht übernommen. Der Versicherungsschutz umfasst hierbei:
- Prüfung von Haltungsfragen
- Befriedigung sowie finanzieller Ausgleich von berechtigten Ansprüchen
- Prüfung sowie Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- im Falle eines Rechtsstreits, werden die Kosten vom Versicherer getragen
- Übernahme von zivilrechtlichen Ansprüchen
Die Höhe der Deckungssumme ist bei den Versicherungen unterschiedlich, jedoch beträgt diese die gesetzliche Mindestdeckung. Bei Personenschäden beläuft sich der Betrag auf 2,5 Millionen und bei Sachschäden auf 0,5 Mio. Bei vielen Versicheren besteht unbegrenzter Versicherungsschutz.
In einem Schadensfall müssen Sie der Versicherung den Schaden melden. Alles Weitere regelt Ihre Haftpflicht. Nach Abschluss der Schadenregulierung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung über die Höhe des Schadens. Nun besteht die Möglichkeit der Rückerstattung der Regulierungskosten, innerhalb von sechs Monaten, um Ihren Schadensfreiheitsrabatt nicht zu belasten. In den meisten Fällen wählen die Versicherungsnehmer die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse, was für einen begrenzten Zeitraum einen höheren Beitrag bedeutet.
Die Beitragsgestaltung der KFZ Haftpflicht
Unter den Versicherungsunternehmen bestehen beachtliche Preisunterschiede. Deshalb ist es wichtig, dass Sie vor Abschluss einer KFZ Haftpflicht mehrere Anbieter vergleichen. Die Beitragshöhe ist abhängig von:
- Schadensfreiheitsklasse (je länger eine unfallfreie Fahrzeit besteht umso günstiger ist die monatliche Prämie)
- Typklasse des PKW
- Regionalklasse(Zulassungsort)
Die Gewährung von Nachlässen, sogenannten Rabatten, kann den Versicherungsbeitrag deutlich senken. So werden Rabatte gewährt bei: Zweit-und Garagenwagen und für Wenigfahrer. Außerdem werden Fahrer-und Partnerrabatte geboten, wenn das Fahrzeug nur vom Fahrer oder Partner genutzt wird.