Unterschiede zwischen GKV und PKV
Die Frage ob eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit einer eventuellen Zusatzversicherung besser oder schlechter gestellt ist, wie die private Krankenversicherung, muss anhand vieler Gesichtspunkte individuell geklärt werden.
Im folgenden sollen Voraussetzungen, Unterschiede sowie Vor- und Nachteile von Krankenkasse und private Krankenversicherung beleuchtet werden.
Zu den Vorraussetzungen gehört zunächst die Zugehörigkeit in eine Personengruppe die sich überhaupt privat versichern darf. Angestellte müssen über der so genannten Wechselgrenze (47.250,- Euro p.a) verdienen. Hierbei wird Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit berücksichtigt. Beamte/Beihilfeberechtigte oder Selbständige und Freiberufler können in den meisten Fällen eine private Krankenversicherung wählen, ebenso Gründer einer Ich-AG, Ärzte im Praktikum und teilweise Studenten.
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Somit besteht der erste Unterschied schon in der Mitgliedschaft. Freiwillig in der einen und für die meisten per Gesetz verpflichtend in der anderen.
Dadurch, das der Tarif für die private Krankenversicherung frei gewählt werden kann, ist auch das Leistungsspektrum unterschiedlich und den individuellen Bedürfnissen anpassbar. In der GKV sind die Leistungen allgemein gültig und vom Gesetzgeber festgelegt.
Ähnlich verhält es sich beim Beitrag. Er ist für die gesetzliche Krankenkasse per Satzung festgelegt und einkommensbezogen. Vorteil ist die oft beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen.
Der Beitrag für die private Krankenversicherung berechnet sich hingegen individuell aus Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen und Personengruppe.
Im Gegensatz zu den Krankenkassen sorgen die Unternehmen der privaten Krankenversicherer mit der Bildung von Rückstellungen im Kapitaldeckungsverfahren vor. Das bringt Sicherheit für das Alter und sorgt für einen Schutz vor dem demographischen Risiko.
Die GKV arbeitet ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung im so genannten Umlageverfahren bei dem keinerlei Rückstellungen angespart werden. Bei der weiter fortschreitenden Überalterung der Bevölkerung sicherlich ein Nachteil.
Denn im Rentenalter ist für die private Krankenversicherung eine durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Entlastung vorgesehen. In der gesetzlichen Krankenkasse besteht durch das demographische Risiko kein Schutz vor Beitragserhöhungen.
Welche Leistungen der Versicherungsnehmer letztendlich in Anspruch nehmen kann, ist in den vielen gesetzlichen Kassen sehr ähnlich und fest vorgeschrieben. In der PKV hat er hingegen durch Wahl eines entsprechenden Tarifs die Möglichkeit sich umfassend und kostendeckend zu versichern.
Neben freier Arztwahl, Heilpraktiker und Psychotherapie, voller Kostenübernahme von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Brillen und Kontaktlinsen, sei auch die freie Krankenhauswahl mit Chefarztbetreuung oder die vollständige Deckung bei Zahnersatz zu erwähnen.
Die private Krankenversicherung bietet somit für den gleichen Beitrag oftmals wesentlich bessere Leistungen als die GKV. Abschließend sei noch eine Besonderheit in der PKV erwähnt. Mittlerweile häufig angebotene Tarife enthalten die Rückerstattung von bis zu drei Monatsbeiträgen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Thomas Hofstetter, th@acio.de
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