Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Jedes Jahr werden rund 300.000 Menschen berufsunfähig. 10% davon sind noch keine 40 Jahre alt, ebenfalls 10% oder 30.000 beträgt die Zahl derer, die wegen eines Unfalls berufsunfähig sind.
Die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit sind Krankheiten, die einem so beeinträchtigen, dass man seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Erkrankungen der Atmungsorgane, Krebs, Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Rheuma-, Gelenk- und Nervenkrankheiten sind Hauptgründe der Berufsunfähigkeit.
Wer 45 Jahre und jünger ist (Stichtag 01.01.1961) hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt nur max. ein Drittel des letzten zu versteuernden Einkommens, nicht gerade viel, insbesondere in der Blütezeit des Lebens wo ggf. eine Familie ernährt werden muss oder man anderweitig weitreichende finanzielle Verpflichtungen eingegangen ist.
Büroangestellte oder Beamte mögen vielleicht ohne BUV auskommen, Handwerker und andere Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit körperlich beansprucht werden, sollten sich hingegen gegen Berufsunfähigkeit absichern.
Personen mit starken körperlichen Beeinträchtigungen, wie Blinde oder Taubstumme sowie Berufe mit besonders hohem Verletzungsrisiko, wie Stuntman oder Extremsportler sind meist ausgenommen von der Möglichkeit sich abzusichern.
Es empfiehlt es sich vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Vertragsbestimmungen genauestens zu prüfen.
Insbesondere zwei Regelungen sind besonders wichtig. Zum einen sollte die Versicherung auch dann zahlen, wenn man zwar berufsunfähig ist, grundsätzlich aber dennoch, wenn auch in einem anderen Beruf, einer Tätigkeit nachgehen könnte. Zum anderen sollte es möglich sein, den Versicherungsschutz ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung erhöhen.
Zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte an eine Unfallversicherung gedacht werden.
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