Zusatzversicherung - Arbeitslosigkeit Versicherung

Sei einiger Zeit bieten diverse Versicherungen eine zusätzliche Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ein. Sinn und Zweck einer Arbeitslosigkeitsversicherung ist dabei, dass Arbeitnehmer sich auf diese Art und Weise ein zusätzliches finanzielles Polster im Fall von unverschuldeter Arbeitslosigkeit schaffen.

Der Hintergrund ist eigentlich recht einfach zu erklären: Unglaublich viele Arbeitnehmer erhalten Tag für Tag in Deutschland eine betriebsbedingte Kündigung. Betriebsbedingt heißt so viel wie unverschuldet. Der Grund der Kündigung liegt also nicht beim Arbeitnehmer, sondern auf Seiten des Unternehmens. Unter einem Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellter) wird verstanden, dass eine Person mittels Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen (oder auch im öffentlichen Dienst) beschäftigt ist. Freie Mitarbeiter ohne Arbeitsvertrag bzw. Selbständige bleiben unberücksichtigt.

Wird also der Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers gekündigt, so tritt der versicherungspflichtige Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist in die Arbeitslosigkeit. Werden die Voraussetzungen zum Empfang von Arbeitslosengeld I (ALG I) erfüllt, so erhält der Erwerbslose auf bestimmte Zeit das ALG I. Pauschalisiert kann man die Höhe von ALG I auf rund 60 Prozent des letzten Nettogehalts schätzen. Läuft die Zeit für den Bewilligungszeitraum des ALG I ab, ohne dass der Erwerbslose eine neue Anstellung findet, so kann er dann Antrag auf das ALG II stellen. Dies ist im Volksmund als Hartz IV bekannt. Die Höhe von ALG II richtet sich im Wesentlichen nach einer Bedarfsberechnung, so dass grundsätzlich keine pauschale Aussage getroffen werden kann, wie hoch das ALG II ausfällt. Im Allgemeinen ist aber bekannt, dass das ALG II noch niedriger ist als das ALG I.

Es bedarf nun keiner großen Überlegung oder Nachrechnung: Es steht fest, dass man mit ALG I wie auch II wohl kaum seinen bisherigen Lebensstandard auf hohem Niveau halten kann. Um die Lücke zwischen dem Arbeitslosengeld und dem bisherigen Nettoeinkommen zu schließen, kann man sich einer Arbeitslosigkeitsversicherung bedienen. Diese Zusatzversicherung zahlt dann im Fall von Arbeitslosigkeit einen monatlichen Betrag bis zu 1000 EUR.
Der Beitrag zu einer Arbeitslosigkeit Versicherung richtet sich natürlich maßgeblich nach der gewünschten Versicherungssumme, also in welcher Höhe dann im Fall einer betrieblichen Kündigung monatliche Leistungen erfolgen sollen.


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