Verkehrsrecht - Wissenswertes zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall

Grundsätzlich haftet - unabhängig vom Verschulden - der Unfallgegner als Halter für den beim Betrieb des Kraftfahrzeuges entstandenen Personen- und Sachschaden, es sei denn, der Unfall wird durch höhere Gewalt verursacht. Sind mehrere Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt, richtet sich die Haftungsquote nach dem Anteil an der Verursachung.

Personen- und Sachschäden

  • Die Haftung umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden.
  • Personenschäden beinhalten Kosten für medizinische Versorgung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Erwerbsminderungsschaden.
  • Sachschäden sind Schäden am PKW oder anderem Eigentum.
  • Personenschäden werden mit Ausnahme des Schmerzensgeldes häufig von der eigenen Sozialversicherung getragen. Um die Regulierung von Sachschäden und die Zahlung von Schmerzensgeld müssen Sie sich selbst kümmern. Sofern Sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen, wird dieser die notwendigen Schritte für Sie einleiten.

Reparaturkosten

  • Im Verkehrsrecht gilt für Reparaturkosten die sog. Schadensminderungspflicht, also die Pflicht, die Kosten möglichst gering zu halten und keine überflüssigen Kosten zu verursachen.
  • Bei Schäden ab ca. 500,00 ? - empfiehlt es sich meistens, einen Kraftfahrzeugsachverständigen zu beauftragen, den Sie frei wählen können. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Wahl eines Sachverständigen behilflich sein. Die Gutachterkosten sind Teil des Schadens und müssen vom Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung) ersetzt werden.
  • Eine detaillierte Rechnung trägt zu einer reibungslosen Schadensregulierung bei.
  • Wenn Sie Zahlungen durch Ihren Kaskoversicherer erhalten, wird dieser sich wegen des Ersatzanspruches direkt mit dem Gegner auseinander setzen.

Ersatz bei PKW-Schäden

  • Wenn Ihr Fahrzeug unter vier Jahre alt ist oder höchstens 100.000 Kilometer gefahren ist, kann neben den Reparaturkosten eine Wertminderung verlangt werden.
  • Wer ein neues Fahrzeug fährt (bis ca. 1.000 km Fahrleistung) kann u. U. einen Neuwagen verlangen. In diesem Fall kann der "alte" Wagen in Zahlung gegeben und die Differenz zum Kaufpreis für den Neuwagen verlangt werden - evtl. mit einem geringfügigen Abschlag für die bisherige Nutzung.
  • Bei einem Totalschaden haben Sie grundsätzlich Anspruch auf das Geld für die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges abzüglich eines evtl. Restwertes. Für die Kfz-Schadensregulierung bei einem Totalschaden spielen u. a. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Mietwagenfragen eine Rolle. Auch in diesen Angelegenheiten ist die Einschaltung eines Anwaltes empfehlenswert.

Für fachlichen Rat und bestmögliche Regulierung des Unfallschadens sollten Sie sich an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.


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