Scheidung online - bequem und günstig?

Im Internet finden sich vermehrt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sogenannte Onlinescheidungen anbieten. Der Begriff Scheidung online könnte zu der Annahme verleiten, dass das Scheidungsverfahren selbst online abgewickelt wird und die Eheleute nicht persönlich zu ihrer Ehescheidung erscheinen müssten. Dieser Eindruck ist natürlich falsch: auch bei einer Onlinescheidung müssen die Ehegatten zu dem Scheidungstermin persönlich vor einem Gericht erscheinen, aber die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt erfolgt überwiegend per E-Mail oder Telefon. Aus diesem Grund empfinden viele Scheidungswillige es als bequemer, die Scheidung online durchzuführen.

Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vermitteln auf den entsprechenden Seiten den Eindruck, eine solche Onlinescheidung sei günstiger als eine auf normalem Weg eingeleitete Scheidung. Hier sollten sich die Interessenten nicht hinters Licht führen lassen. Ein Rechtsanwalt muss in gerichtlichen Verfahren seine Gebühren nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz, kurz RVG, abrechnen. Diese Gebühren sind - egal ob das Scheidungsverfahren auf normalem Wege oder online eingeleitet wurde - immer gleich hoch. Insofern tritt also eine Kostenersparnis durch die Onlinescheidung nicht ein.

Oft wird auch damit geworben, dass eine Onlinescheidung günstiger sei, weil die Gerichte den Gegenstandswert - nach dem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren richten - für das Scheidungsverfahren vermindern würden. Auch dies ist nicht richtig, richtig ist einzig und allein folgendes: Manche Gerichte vermindern den Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren, wenn es sich um eine sogenannte einverständliche Ehescheidung handelt, wenn also beide Ehegatten geschieden werden möchten. Da dies bei den Onlinescheidungen meistens der Fall ist, reduzieren die Gerichte, die dies auch sonst tun würden, natürlich auch bei den Onlinescheidungen den Gegenstandswert entsprechend. Im Ergebnis wird der Gegenstandswert also nicht deshalb reduziert, weil es sich um eine Onlinescheidung handelt, sondern weil es sich um eine einverständliche Scheidung handelt.

Quintessenz: Es kann durchaus bequemer sein, seine Scheidung online einzuleiten, man darf aber nicht darauf hoffen, dass man allein deshalb Geld spart.


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