Der Rechtsanwalt in Österreich
Rechtsanwälte in Österreich beraten, vertreten und helfen Ihnen in allen Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen österreichischen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis (im Vergleich zu zB Notar und Steuerberater). Die Vertretungsbefugnis des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung, der RAO geregelt. Nach § 8 Abs 1 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) erstreckt sich das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.
Der österreichische Rechtsanwalt gehört einem freien und unabhängigen Berufsstand an (Rechtsanwalt Österreich). Dies bedeutet, dass er für seinen Mandanten jedenfalls auch gegen staatliche Institutionen und sonstige Institutionen oder andere übermächtig erscheinende Kontrahenten agieren kann. Im Rahmen seiner Vertretung ist der Rechtsanwalt ausschließlich den Interessen seines Mandtanten (Klienten) verpflichtet. Er muss also im wahrsten Sinne des Wortes "subjektiv" in der Form zu sein, dass er nur die Interessen seines Klienten vertritt. § 9 Abs 1 RAO drückt dies folgendermaßen aus: "Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Auftrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten."
Die Rechtsanwaltsordnung stellt sicher, dass Sie einem Rechtsanwalt Informationen anvertrauen können, in der Gewissheit, dass er sie ohne Ihr vorheriges Einverständnis nicht weitergibt. Die Rechtsanwaltsordnung drückt dies folgendermaßen aus: § 9 Abs 2 RAO: "Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Partei gelegen ist, verpflichtet. Er hat in gerichtlichen und sonstigen behördlichen Verfahren nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Vorschriften das Recht auf diese Verschwiegenheit."
Das Berufsbild des Rechtsanwaltes wird durch die Rechtsanwaltsordnung geregelt. Anhaltspunkt für die Kosten anwaltlicher Leistungen finden sich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Daneben besteht natürlich die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
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