Petitionsrecht: Regieren für Jedermann

Das Petitionsrecht ist seit jeher im deutschen Grundgesetz verankert und wurde 1975 durch die Einsetzung des Petitionsausschusses des Bundestags gefördert. Im Rahmen von klassischen Petitionen unterstützen jährlich zwischen 200.000 und 400.000 Menschen Petitionen an das Parlament. Im September 2005 wurde ein weiterer Schritt in der Ausgestaltung des Petitionsrechts mit dem Angebot von Online-Petitionen unternommen. Im Unterschied zur bisherigen Petitionsform hat dieser neue Ansatz mit dem Medium Internet den Vorteil, dass Jeder das Für und Wider zu einer solchen Online-Petition in einem Forum auf der Internetseite des Petitionsausschusses diskutieren oder sich dem Petenten einer öffentlichen Petition anschließen kann. Dass diese neue Form der politischen Mitgestaltung auch gut angenommen wird zeigt die Tatsache, dass 2006 mehr als 440.000 Zeichner öffentliche Petitionen unterstützt haben.

Derzeit werden die deutschen Online-Petitionen auf einem Server der Universität von Edinburgh verwaltet, weil die technische Umsetzung der Online-Petitionen an den Deutschen Bundestag auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen basiert. Die ausländische Internetadresse führt allerdings häufig zu Irritationen bei potentiellen Mitunterzeichnern. Ein weiteres Handicap des derzeitigen Angebots ist die eingeschränkte Benutzerfreundlichkeit der offiziellen Internetseite, die keine vergleichende Übersicht oder Sortiermöglichkeiten nach häufig unterstützten Petitionen zulässt, sondern nur die Ansicht einzelner Petitionen. Dieser Mangel wird jedoch dadurch ausgeglichen, dass diese Funktionen auf Portalen von Zweitanbietern wie beispielsweise DemokratieOnline verfügbar sind.

Besonders erwähnenswert ist eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund eingereichte Petition, die eine eindeutige Abgrenzung von Praktika zu regulären Arbeitsverhältnissen fordert. Alleine diese Petition ist von 60.064 Zeichnern unterstützt worden. Aufgrund der Überschreitung der Grenze von 50.000 Zeichnern führt dies dazu, dass der Petent in einer öffentlichen Ausschusssitzung angehört wird. Nur ein kleiner Teil, nämlich 42 Petitionen der insgesamt 369 seit September 2005 eingereichten Online-Petitionen wurden bisher durch den Bundestag beraten. In den meisten Fällen ist das Petitionsverfahren abgeschlossen worden, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Dies ist jedoch nicht als Unaufgeschlossenheit des Parlaments zu werten, sondern spiegelt eher die Tatsache wieder, dass von den Petenten zwar durchaus wünschenswerte Forderungen gestellt werden, aber keine neuen Ideen vorhanden sind, die eine Änderung der bisher gültigen und von mehreren Perspektiven aus durchdachten Regelungen rechtfertigen würde. Lobenswert ist auf alle Fälle, dass die Beschlüsse stets sorgfältig und fundiert auf die Forderungen der Petenten eingehen, selbst wenn diese nur von sehr wenigen Zeichnern unterstützt wurden.

Im vergangenen Herbst hat der Deutsche Bundestag die Firma Zebralog beauftragt, den seit September 2005 laufenden zweijährigen Modellversuch in Form einer Technikfolgenabschätzung zu bewerten. Darauf aufbauend soll ein Anforderungskatalog für die Fortsetzung des Angebots über diesen Herbst hinaus entstehen. Die hervorragende Resonanz auf die Möglichkeit von Online-Petitionen lassen darauf hoffen, dass also auch in Zukunft für die Bürger die Möglichkeit bestehen bleibt, sich im Internet mit Ihren Wünschen und Anregungen an das deutsche Parlament zu wenden.


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