Emails im Rechtsverkehr: Tipps zum sicheren Einsatz
Emails sind aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Sowohl unternehmensintern als auch zwischen Geschäftspartnern werden viele Dinge heute selbstverständlich per Email abgewickelt, ohne dass sich darüber viele Gedanken gemacht werden.
Unter Umständen kann diese Gedankenlosigkeit jedoch teure Folgen haben.
Sind Emails rechtlich wirksam?
Wer sich ausschließlich auf flüchtige und leicht zu manipulierende Daten verlässt, kann in Beweisschwierigkeiten geraten, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Zwar sind Emails grundsätzlich ebenso verbindliche Erklärungen wie telefonische Absprachen oder schriftliche Verträge. Auf der sicheren Seite kann sich damit derjenige Wissen, demgegenüber der Zugang oder die Absendung einer Email gar nicht in Frage gestellt wird, sondern dessen Gegenüber sich nur auf den Standpunkt stellt, eine per Email abgegebene Erklärung sei nicht wirksam. Inwieweit Emails als Beweis vor Gericht geeignet sind - wenn die Gegenseite die Echtheit oder den Erhalt einer Email bestreitet - steht aber auf einem anderen Blatt.
Taugt eine Email als Beweismittel?
In aller Regel wird vor Gericht der Beweis scheitern, dass eine Email mit einem bestimmten Inhalt abgesandt wurde und den Empfänger unverändert erreicht hat. Ebenso, wie es kaum zu beweisen sein wird, dass eine empfangene Email tatsächlich vom angegeben Absender stammt. Urteile verschiedener Gerichte sprechen insoweit eine eindeutige Sprache.
Unter Umständen scheitert die Geltendmachung von Ansprüchen oder die Verteidigung gegen (unberechtigte) Forderungen dann allein daran, dass der Nachweis bestimmter Absprachen oder Erklärungen - z.B. einer Anfechtung - nicht erbracht werden kann, weil die Gegenseite den Inhalt einer Email bestreitet und das Gericht den vorgelegten Ausdruck der Email nicht als Beweis anerkennt.
Fazit: Stets auf Beweissicherung achten
Auch bei Nutzung moderner Kommunikationsmittel und Medien wie dem Internet gilt es daher stets, die Sicherung aller Beweise sicherzustellen. Das deutsche Zivilprozessrecht sieht nur wenige Möglichkeiten vor, die Gegenseite zur Herausgabe von Beweismaterial zu zwingen. Damit ist man grundsätzlich darauf angewiesen, selbst von vornherein alle Beweise zu sichern. Bei Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln wie dem Internet gilt dies besonders.
Außerdem: Datenschutz
Hinzu kommt, dass mit Emails keinesfalls eine vertrauliche Kommunikation gewährleistet ist. Die wenigsten Unternehmer würden es jedoch begrüßen, Details ihrer geschäftlichen Kommunikation auf dem Bildschirm der Konkurrenz zu wissen. Auch kann es zum Konflikt mit datenschutzrechtlichen Vorschriften kommen, wenn in Emails enthaltene personenbezogene Daten öffentlich werden.
Nicht nur die drohende Beweisnot in Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte also Anlass sein, die Verwendung von Emails und anderer Kommunikationsmittel im Internet auch einmal kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls Leitlinien für einen rechtssicheren Einsatz aufzustellen.
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