2007: Neues Jahr - neue Gesetze
Ab Januar 2007 werden zahlreiche Gesetzesänderungen wirksam. Manche Regelung kommt neu hinzu, andere werden geändert bzw. werden ganz gestrichen. Hier die wichtigsten von der Regierung beschlossenen Gesetze:
- Neu eingeführt wird das Elterngeld. Ab Januar 2007 wird für jedes neugeborene Kind vom Staat Elterngeld bezahlt. Geld bekommt der Elternteil, der zu Hause die Betreuung des Kindes übernimmt. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Nettoverdienst: 67% davon wird monatlich fällig, allerdings höchstens 1800. - Euro, begrenzt auf 1 Jahr. Weitere 2 Monate wird gezahlt, wenn das jeweilige andere Elternteil auch eine zwei Monate dauernde Babypause einlegt. Grundsätzlich für 14 Monate beziehen Alleinerziehende Elterngeld.
- Lag bisher die Grenze für Betreuungskosten bei 1548.- Euro, so können im neuen Jahr bis zu 4000. - Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für berufstätige Alleinerziehende als auch für Elternpaare. Zwei Drittel der Kosten für die sogenannte Tagesmutter sind pro Kind (bis zu 14 Jahren) absetzbar.
- Über die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% wird ja seit Monaten diskutiert - jetzt ist sie beschlossen und ab 1. Januar in Kraft. In manch privatem Haushalt wird deshalb die eine oder andere größere Anschaffung noch in 2006 gemacht, da 3 Prozentpunkte Mehrkosten schnell die tausender Grenze überschreiten kann. Die 7prozentige Mehrwertsteuer hat weiterhin Gültigkeit für Sozialdienstleistungen, Zeitungen und Bücher, Nahrungsmittel, Gastronomie und für den öffentlichen Nahverkehr und Taxi.
- Auch das Kindergeld bleibt nicht unberührt: Hier sinkt die Altersgrenze auf 25 Jahre. Während der Ausbildung dürfen die Einkünfte des Kindes 7600.- Euro pro Jahr nicht überschreiten. Mit 154.- Euro im Monat für das erste, zweite und dritte Kind bleibt der Betrag gleich, ab dem 4. Kind gibt es 179. - Euro.
- Leider abgeschafft wird im nächsten Jahr die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer. Für die Kilometer darüber können weiterhin die Fahrtkosten abgesetzt werden.
- Zum wiederholten Male gekürzt wird der Sparerfreibetrag: Er beträgt jetzt für Alleinstehende nur noch 750.- Euro. Für Verheirate sind 1500.- Euro der
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