Der Parteichef

Der Parteichef wird in der Demokratie zumeist vom Parteitag gewählt. Der Parteichef hat in der Regel zwei oder mehrere Stellvertreter. Die Wahlperiode beträgt meist zwischen drei und fünf Jahren. Handelt es sich um größere Parteien, dann hat der Parteichef in der Regel in Personalunion weitere Ämter zu bekleiden, zum Beispiel als Regierungschef oder als Minister in einer Regierung.

Der Parteichef repräsentiert die Partei nach Außen und führt diese nach Innen. Bei größeren Partien, man spricht auch von Volksparteien, ist es auch die vornehme Aufgabe des Parteivorsitzenden die Partei zu integrieren, um sie vor Flügelkämpfen zu schützen. Diese Aufgabe wird umso schwerer, je mehr starke und ambitionierte in der jeweiligen Partei engagiert sind. In der Regel ist der Parteichef auch maßgeblich an der Formulierung des Parteiprogramm beteiligt.

Ein weitere besondere Aufgabe eines jeden Parteichefs ist es, für die Partei auch Parteispenden einzuwerben, denn auch in der Demokratie kann keine Partei ohne ausreichend liquide Mittel erfolgreich aktiv sein. Freilich muss der Parteivorsitzende sich dabei an das Gesetzt halten, damit es keinen Parteispendenskandal gibt. Er muss also aufpassen, dass jede einzelne Parteispende legal ist.

Klaus-Martin Meyer


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