Immobilien als Kapitalanlage
Wer eine Immobilie als Kapitalanlage anschaffen will, der kann dabei zwar weniger mit staatlichen Förderungen, dafür aber mit sehr hohen steuerlichen Vorteilen rechnen. Denn bei entsprechender Vertragsgestaltung kann der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage insbesondere für Großverdiener positive Einflüsse auf die Steuerlast haben. Dabei muss man aber nicht notwendigerweise in ein ganzes Haus investieren. Oft reicht schon eine Eigentumswohnung.
Noch sinnvoller ist es, wenn man gleich zwei Eigentumswohnungen kauft. Nach eingehender Beratung durch den Steuerberater und Anwalt und entsprechender Aufsetzung des Vertrags können hier die Finanzierungskosten für beide Wohnungen von der Steuer abgesetzt werden, auch wenn eine davon selbst genutzt wird. Doch hierbei ist die Rechtsberatung unerlässlich, um den Vertrags auch hieb- und stichfest zu gestalten.
Sämtliche Kosten für Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können diese Kosten sogar in voller Höhe im Jahr ihrer Entstehung abgesetzt werden. Außerdem werden Immobilien abgeschrieben, im Normalfall über eine Zeit von 50 Jahren. Diese Abschreibung mindert die Steuerlast nochmals. Bei einer vermieteten Wohnung können fast alle anfallenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen u. a. die Kosten für die Hausverwaltung, die Nebenkostenabrechnung u. v. m.
Trotz all dieser Vorteile muss man aber auch die Nachteile von Kapitalanlage-Immobilien sehen. Diese liegen vor allen Dingen darin begründet, dass sämtliche abgesetzten Kosten und gewährten Zuschüsse als Gewinn angerechnet werden. Wird die Immobilie nach weniger als 10 Jahren wieder verkauft, beispielsweise weil sie nur Verluste erwirtschaftete, muss man damit rechnen, dass dennoch ein zu versteuernder Gewinn übrig bleibt. Durch die als Gewinne angesehenen Fördermittel kann man somit gleich zweimal einen Verlust erleiden. Zum einen beim Betrieb der Immobilie, zum anderen bei deren Veräußerung. Deshalb sollten Menschen, die Immobilien als Kapitalanlagen nutzen wollen, diese Investition immer auf langfristige Sicht durchführen. Nur so ist die volle Nutzung der Steuer senkenden Wirkung tatsächlich gewährleistet.
Daneben findet man aber noch Vorteile bei Schenkung und Vererbung. So können selbst genutzte Immobilien steuerfrei an den Ehepartner verschenkt werden. Auch eine Schenkung an Kinder kann nahezu steuerfrei sein, wenn man diese „mittelbar“ durchführt. Das heißt, die Eltern stellen dem Kind einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung, womit dieses eine ganz bestimmte Immobilie erwerben soll. Auch jetzt, wo Immobilien noch deutlich niedriger bewertet werden, als voraussichtlich in einigen Jahren, kann die Steuerlast noch gesenkt werden. So kann eine Schenkung der Eltern an die Kinder vorgezogen werden, wobei beispielsweise eine Vereinbarung getroffen werden kann, dass die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht im Haus haben o. ä.
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