Die Eigentumswohnung

Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten zu einer Eigentumswohnung zu kommen. Die erste Möglichkeit ist es diese zu bauen und die zweite sie zu kaufen. Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte sollte vor einige Fachbegriffe kennen, da diese entscheidenden Einfluss auf die Kaufentscheidung haben sollten.

Eigentumswohnung: Es gibt vermietet und selbst genutzte Eigentumswohnungen. Wird die Wohnung vom Eigentümer oder seinen Angehörigen bewohnt spricht man von einer eigen genutzten Eigentumswohnung. Dieses Wohneigentum besteht aus dem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum

Sondereigentum: Hier handelt es sich um die Räume der eigenen Wohnung und die "Bauteile, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass das Gemeinschaftseigentum anderer Miteigentümer beeinträchtigt oder das Äußere des Gebäudes verändert wird".

Gemeinschaftseigentum: Grob gesagt definiert sich Gemeinschaftseigentum so, dass dies alles ist, was kein Sondereigentum ist. Es handelt sich dabei um Gebäudeteile, die für den Bestand oder die Sicherheit notwenig sind, oder die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, zum Beispiel Außenwände, Treppenhäuser, Aufzüge oder Zentralheizungen.

Teilungserklärung: Hiermit wird die Gebäudeaufteilung festgelegt. Hier werden das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum aufgeführt, zugeordnet und abgegrenzt. In der Teilungserklärung werden auch die Miteigentumsanteile aufgeteilt.

Gemeinschaftsordnung: Sie regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, die Kostenaufteilung, den Verwalter und die Durchführung der Eigentümerversammlung.

Protokoll der Eigentümerversammlung: Diese Versammlungen werden protokolliert. In diesen Protokollen werden oft Streitigkeiten innerhalb der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sichtbar. Man sollte diese Protokolle auf jeden Fall vor dem Kauf einer Wohnung einsehen können.

Verwalter: Er ist der Geschäftsführer und Treuhänder der Eigentümergesellschaft. Er wird von den Eigentümern bestellt und kümmert sich um die Buchhaltung, zieht das Wohngeld ein und führt die gemeinschaftlichen Kosten ab.

Ein Artikel von Artikelschreiber.de


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