Kredite - Helfer in der Not

Eine neue Urlaubsreise oder ein neues Auto bedürfen eines sehr hohen finanziellen Aufwandes. Kredite sollen schlechte Zeiten überbrücken, bei Anschaffungen helfen oder einfach nur Geld zur Verfügung stellen. Doch wann wurden eigentlich die ersten Kredite vergeben und welche gesetzlichen Richtlinien gibt es zu beachten?

Das Wort Kredit stammt vom lateinischen ?creditum' ab und bedeutet übersetzt ?das auf Treu und Glauben Anvertraute'. Ein Kredit hat also etwas mit Vertrauen zu tun - der Kreditgeber muss dem Kreditnehmer vertrauen, dass dieser seine Schulden nach Vereinbarung begleicht. Heute regeln Gesetze und Verträge die Vereinbarungen für uns, früher jedoch musste man wirklich viel Vertrauen investieren.

Kredite gibt es schon seit langer Zeit in Form des ?Anschreiben lassen'. Hatte man nicht genügend Geld um die gekaufte Ware zu bezahlen, wurde das vom Verkäufer notiert und man hat den geschuldeten Betrag einfach später beglichen. Auch heute ist diese Form des Kredits noch oft anzutreffen.

Auch die Pfandleihen kannten unsere Urahnen schon. Dort hat man kostbare Gegenstände gegen Geld eingetauscht und konnte sein Eigentum zum späteren Zeitpunkt wieder auslösen. Im Gegensatz zum Anschreiben findet diese Kreditform heute allerdings nur noch selten Anwendung.

Zur Zeit der Industrialisierung (um 1850) bekam das Kreditgeschäft einen großen Aufschwung. Kredite wurden als Mittel zur Absatzförderung erkannt und die heute überall bekannte Ratenzahlung wurde von produzierenden Unternehmen etabliert.

Anfang des 20. Jahrhunderts begannen die Automobilhersteller eigene Finanzierungsgesellschaften zu gründen. Große Handelshäuser folgten ihrem Beispiel. Von da an war der Weg zum Barkredit, der nicht an eine bestimmte Warenabgabe gekoppelt war, nicht mehr weit. Um 1960 boten die ersten Banken diese Form eines Darlehens an.

Ein Kredit ist aber nicht nur das Eingehen einer Geldschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung. Mit Krediten geht meist auch eine Zinsvereinbarung einher, so dass man mehr Geld zurückzahlen muss, als man sich eigentlich geliehen hat. Die Kreditzinsen müssen deshalb in einem Kreditvertrag ebenso genannt werden, wie Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten, Bearbeitungsgebühren und eine Sicherstellung für den Kreditgeber. Das und noch vieles mehr ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wurden.

Weitere Artikel zum Thema Kredit - Kredite:


Weitere Artikel in der Rubrik Geld und Finanzen

Google Anzeigen