Elterngeld - Finanzspritze für arbeitende Eltern

Mit dem neuen Elterngeld ab dem 01.01.2007 hat die Regierung ein System ins Leben gerufen, welches Eltern dafür belohnen soll, dass sie sich um Ihre Kinder kümmern und dafür berufliche Einschränkungen in Kauf nehmen.

Elterngeld berechtigt sind Eltern, wenn ihre Kinder nach dem 31.12.2006 geboren werden und Sie entweder vollständig für einen gewissen Zeitraum aus dem Berufsleben austreten oder die Arbeitszeit auf 30 höchstens Wochenstunden beschränken.

Der Leistungszeitraum beträgt zwölf Monate, jedoch kann dieser auf 14 Monate steigen, wenn sich beide Elternteile ums Kind kümmern. Für den Leistungsbezug von 14 Monaten ist es unerheblich, welches Elternteil sich wie lange um den Sprössling kümmert, solange die 14 Monate in der Summe erreicht werden.

Die monatliche Leistung durch das Elterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlich zuletzt bezogenen Nettogehaltes, höchstens aber 1.800 Euro. Sollten die Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, bis 1.000 Euro, so können Sie im Rahmen der Geringverdiener Komponente bis zu 100 Prozent des zuletzt bezogenen Nettogehaltes erhalten. Hierbei werden je zwei Euro, die das Nettogehalt von 1.000 Euro unterschreiten, zusätzlich zu den 67 Prozent jeweils 0,1 Prozent gewährt.

Eltern, die in Bezug von Sozialleistungen (bspw. ALG I, Hartz IV etc.) stehen und somit kein eigenes Einkommen haben, erhalten ohne Bezugnahme auf die Prozentregelung einen Pauschbetrag von 300 Euro pro Kind.

Weiterhin können Eltern, die noch zusätzlich mindestens zwei Kinder unter drei Jahren oder mindestens drei Kinder unter sechs Jahren haben, vom Geschwisterbonus profitieren. Dieser beträgt zusätzlich 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro für jedes Kind.

Das Ziel des Elterngeldes ist es, den gespaltenen Gedanken zwischen Kindeserziehung und beruflichem Weiterkommen zusammenzuführen und den Widereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern.

Christoph Piekarz - hello[at]pikay.com - 20.11.2006


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