Dienstleister- Outsourcing
Der Unternehmer gibt einen Teil seines erhaltenen Auftrages außer Haus, da er für diesen speziellen Teil zur Durchführung nicht ausgerüstet ist. Der Dienstleister erledigt diesen, stellt eine Rechnung und hat neben Dieser keinerlei Ansprüche auf weitere Leistungen des Auftraggebers.
Der Vorteil für den Unternehmer besteht unter anderem darin, dass die Rechnung des Dienstleisters steuerlich gesehen voll abzugsfähig ist, da sie Kosten darstellt.
Ein weiterer Vorteil stellt sich darin dar, dass der Auftraggeber keine erheblichen Personalkosten hat, die geprägt sind von Ausfällen durch Krankheit oder Urlaub, geschweige denn Mutterschutz. Ein Dienstleister wird nur für seine erbrachten Leistungen bezahlt (in manchen Fällen liegt der Rechnung eine Arbeitszeit-Aufstellung bei) und muss sich selbst sozialversichern bzw. Steuern abführen. Der Auftraggeber braucht keine teure Betriebseinrichtung zu kaufen, die sich dann nicht einmal amortisiert und zudem eventuell eine teure Fachkraft erfordert, während der Dienstleister ausschließlich von solchen Aufträgen lebt und daher auch über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Grundsätzlich sollte jeder Unternehmer eine gründliche Kalkualtion der Entscheidung für das Outsourcing vorausschicken. Wenn sich der wirtschaftliche Aspekt dann klar herauskristallisiert hat, sollte allerdings nicht länger gezögert werden. Dann kann man nur profitieren durch Outsourcing.
Weitere Artikel in der Rubrik Dienstleistung
- 1: Strom sparen ist einfach
- 2: Wäschereien bieten mehr als nur Waschen
- 3: Wie man den den richtigen Hochzeitsfotograf findet
- 4: Blumen online versenden - Licht in den Anbieterdschungel
- 5: Was macht ein Redenschreiber?
- 6: Spaßkellner - Showkellner - Comedykellner
- 7: Die Energieberatung als Dienstleistungsform
- 8: Aufkleberdruck
- 9: Der Messestand und seine Botschaft Teil 1
- 10: Personensuche