Behördengänge - Nachsendeauftrag
Vielen ein Graus: Der Gang zur Behörde. Lange Wartezeiten, missmutige Beamte und allgemein die Servicewüste Deutschland lauern dem unschuldigen Bürger auf. Zugegeben: Gerade wenn es um Behörden und Beamte geht, bedient man gern so mancher Klischees. Trotzdem sind Behördengänge eine zeitraubende Angelegenheit, um die gerade auch Umzügler nicht herum kommen - zumindest, in Deutschland. Einige andere Länder machen es ihren Einwohnern inzwischen einfacher. In Finnland beispielsweise ist die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt bereits per Handy möglich. Hierzulande werden aber sicher noch einige Jahre ins Land ziehen, bis es soweit ist.
Einwohnermeldeamt
Welche Behördengänge stehen bei einem Umzug an? Als erstes gehen Sie bitte zum Einwohnermeldeamt (oftmals auch Bürgerbüro oder Meldestelle genannt). Diesen Gang sollten Sie binnen einer Woche nach dem Umzug erledigen. Andernfalls droht ein deftiges Bußgeld. Aus der Verletzung der Meldepflicht können sich aber auch Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten ergeben.
Auch die deutschen Behörden schlafen nicht: Seit dem 1. Juni 2004 ist die Abmeldepflicht gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung bei der neuen Heimatgemeinde (bzw. Ummeldung bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde) aus. Auch die bisher obligatorische Bestätigung des Vermieters ist seit dem 1. Juni 2004 nicht mehr notwendig.
Kfz-Zulassungsstelle
Umziehende Fahrzeughalter müssen ihr Gefährt beim Straßenverkehrsamt bzw. bei der Kfz-Zulassungsstelle ummelden. Bringen Sie hierzu Fahrzeugbrief , Fahrzeugschein, die Kfz- Versicherungsdeckungskarte (Doppelkarte), Berichte über die letzte Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung sowie Ihren Pesonalausweis. mit.
Seit Oktober 2005 gibt es übrigens neue, EU-einheitliche Fahrzeugpapiere. Statt Kfz-Schein und Kfz-Brief wird bei der Neuzulassung oder Ummeldung die neue, zweiteilige Zulasssungsbescheinigung ausgehändigt. Teil 1 entspricht dem Schein, Teil 2 ersetzt den Brief. Damit wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 umgesetzt. Eine Umtauschpflicht für alte Fahrzeugpapiere gibt es aber nicht.
Weitere Behördengänge
Je nach Lebensumständen fallen ggf. weitere Behördengänge an. Hundebesitzer müssen ihren vierbeinigen Freund an- bzw. ummelden. Glücklicherweise kann man dies oftmals direkt mit der persönlichen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt verbinden. Darüber hinaus möchten mäglicherweise auch das Arbeitsamt, Sozialamt, Finanzamt, die alte Hochschule, das Bafög-Amt, das Kreiswehrersatzamt und das Bundesamt für Zivildienst wissen, wo Sie abgeblieben sind. Meist können Sie diese Behörden aber auch telefonisch oder schriftlich informieren.
Nachsendeauftrag ohne Wartezeit per Internet
Die Post ist inzwischen zwar keine Behörde mehr, aber Sie sollten ihre Dienste bei einem Umzug dennoch in Anspruch nehmen - indem Sie einen Nachsendeauftrag erteilen. Hierdurch werden an die alte Anschrift adressierte Briefsendungen an die neue Anschrift umgeleitet - wahlweise für sechs oder zwölf Monate. Der Gang zur Postfiliale bleibt Ihnen erspart, wenn Sie über eine Visa- oder MasterCard verfügen. Dann können Sie den Nachsendeantrag nämlich auch direkt und bequem per Internet stellen. Am besten erledigen Sie dies möglichst frühzeitig, da die Deutsche Post einige Tage benötigt, um Ihren Nachsendeauftrag intern zu verarbeiten.
Spätestens eine Woche vor dem Umzug sollten Sie die Post Nachsendung beauftragt haben, damit Ihre Briefe pünktlich zum Einzug im neuen Briefkasten landen. Sollten Sie den Nachsendeantrag vergessen haben, können Sie ihn aber natürlich auch noch nach dem Umzug stellen.
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