Die Energieberatung als Dienstleistungsform
Die Dienstleistungsbranche der Energieberatung bietet Analysen sowie gezielte Informationen rund um die ökonomischen sowie ökologischen Themen der Energieerzeugung, -speicherung, -verbrauch sowie auch die Einsparung oder Rückgewinnung von Energie und auch deren Umwandlung.
Insbesondere für die Bautechnik wurde die Dienstleistung der Energieberatung in den letzten Jahren immer relevanter.
Zum einen aufgrund der aus der so genannten Wärmeschutzverordnung herrührenden Anforderungen für das Bauwesen und zum anderen aufgrund der seit dem Jahre 2002 bestehenden Energiesparverordnung. Danach war ausreichender baulicher Wärmeschutz grundsätzlich nun nach einem neuen Konzept her nachzuweisen.
Vor der Verordnung wurde der Wärmeschutz eines Gebäudes anhand der Wärmedämmung der einzelnen Bauteile definiert, nun jedoch steht im Mittelpunkt der jeweilige Heizenergiebedarf von Gebäuden, von dem sich mehr über den jeweiligen Wärmeschutz herleiten lässt.
Einen Mindest-Wärmedämmwert gibt es jedoch nicht, da der Nachweis genügt, dass nicht zuviel Heizwärme aufgrund einer ausreichenden Wärmedämmung eines Gebäudes verloren geht bzw. Energie aufgebracht werden muss.
So ist die Verminderung vom Heizenergiebedarf und CO2-Emissionen bei geplanten Neubauten, aber auch im Sanierungsfall von älteren Gebäuden, das Hauptanliegen in der Wärmeschutzverordnung.
Die Energieberatung kommt da zum Zuge, wo das Gebäude vor der Sanierung selbst zunächst unter energiesparenden Aspekten untersucht wird, woraufhin anhand der gewonnenen Erkenntnisse sich die Sanierung in diesem Sinne effektiver vollziehen lässt.
Somit unterstützen diese Erkenntnisse oder auch Vorschläge seitens der Energieberatung den Hauseigentümer bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen.
Doch seitens der Energieberatung werden auch rechtliche Informationen geboten, z.B. wie der Hauseigentümer an staatlichen Förderprogramme Teil nehmen kann.
Trotz dieser umfangreichen Aufgabengebiete ist der Begriff Energieberater keine allgemeinverbindliche oder geschützte Berufsbezeichnung.
Fachleute kommen meist dadurch zu dem Begriff Energieberater, indem sie energetische Bilanzen oder Gutachten über Geräte oder Gebäude erstellen und dabei dem Besitzer oder Kunden weit reichende Informationen, Ratschläge oder Hinweise geben können.
Jedoch sind die Tätigkeitsfelder in der Energieberatung alles andere als zu unterschätzen, denn in den Weiterbildungsmaßnahmen, welche sich in den letzten Jahren etabliert haben, war das wichtigste Kriterium für den Abschluss die Anerkennung seitens des Staates, wofür z.B. eine erfolgreich bestandene Prüfung Voraussetzung ist.
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