Energieberatung - Förderung durch die KfW

Ein wesentlicher Bestandteil der Energieberatung ist die Inanspruchnahme von Bundes- und Landesförderungen. Architekten und Ingenieure, die durch ihre Berufserfahrung und eine zusätzliche umfassende Fortbildung besonders qualifiziert sind, führen eine unabhängige Energieberatung unter ökologischen und ökonomischen Kriterien durch. Hierbei stehen die individuell persönlichen Bedürfnisse des Nutzers / Bewohners, die ökologische Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes aber vor allem die wirtschaftliche Rentabilität im Vordergrund. Die Investitionskosten werden den Einsparungen gegenübergestellt - eine Amortisationsberechnung durchgeführt. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei Förderungen des Bundes und der Länder möglichst optimal auszuschöpfen.

Die Förderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau - www.kfw.de) gliedert sich in die Bereiche "Basisförderung", "Intensiv-Förderung" und "Ergänzung" und bietet folgende Förderprogramme:

1. KfW-Wohneigentumsförderung (Pr.-Nr. 124,126,134 - Zins 30/5/5=4,11% eff.)
Anträge können von allen Privatpersonen gestellt werden, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder erwerben.
Beim Neubau sind alle Investitionen um den Grundstückskauf, die Baukosten mit allen Baunebenkosten sowie die Außenanlagen förderfähig. Die Beantragung muss vor dem Baubeginn erfolgen.
Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie sind alle Investitionen um den Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten, aber auch alle Modernisierungs- und Umbaukosten förderfähig. Die Beantragung muss spätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages erfolgen.
Der Kredithöchstbetrag beträgt 100.000 €, max. 30% der Gesamtkosten. Eine vorzeitige Tilgung ist nicht möglich.

2. KfW-CO²-Gebäudesanierungsprogramm (Pr.-Nr. 130 - Zins 20/3/10=2,78% eff.)
Anträge können von allen Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden, Kreisen, Gemeindeverbänden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gestellt werden, die mit besonders umfangreichen Investitionen zur CO²-Minderung und zur Energieeinsparung in Altbauwohnbestand (vor 1979) mit einem Einspareffekt von in der Regel 40 kg CO²/m² Gebäudenutzfläche und Jahr selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum modernisieren, das Niedrigenergiehausniveau im Bestand erreichen oder Altheizungen austauschen. Neben den zinsgünstigen Krediten ist ein Tilgungszuschuss von 5% möglich.
Der Kredithöchstbetrag beträgt 50.000 € / Wohneinheit, max. 100% der Investitionskosten. Eine vorzeitige Tilgung ist möglich.

3. Ökologisch Bauen (Pr.-Nr. 144,145 - KfW40+Passivh. Zins 10/2/10=3,09% eff. - KfW60+Heizung Zins 10/2/10=3,52% eff.)
Anträge können von allen Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden, Kreisen, Gemeindeverbänden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gestellt werden, die selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum nach KfW-40-, KfW-60- oder Passivhaus-Standard errichten, herstellen oder erstmalig erwerben oder Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme in Neubauten einbauen.
Die Beantragung muss vor dem Baubeginn erfolgen.
Der Kredithöchstbetrag beträgt 50.000 € / Wohneinheit, max. 100% der Bauwerks- bzw. Investitionskosten. Eine vorzeitige Tilgung sowie die Kumulierbarkeit mit anderen KfW-Förderprogrammen sind möglich.

4. Wohnraum Modernisieren
Anträge können von allen Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden, Kreisen, Gemeindeverbänden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gestellt werden, die selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum modernisieren.
Die "Standard-Maßnahmen" (Pr.-Nr. 141 - Zins 10/2/5=3,82% eff.) dienen - der Modernisierung und Instandsetzung, wie bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung sowie zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, Instandsetzung, Reparatur und Erneuerung, alten- und behindertengerechter Wohnungsumbau, Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe und bauliche Maßnahmen nach Teilrückbau.

  • der Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern sowie
  • em Rückbau von leer stehenden Mietwohngebäuden in den NBL und Berlin Ost.

Der Kredithöchstbetrag beträgt 100.000 € / Wohneinheit, max. 100% der förderfähigen Kosten. Die "Öko-Plus-Maßnahmen" (Pr.-Nr. 143 - Zins 10/2/5=3,14% eff.) dienen darüber hinaus

  • dem Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle
  • der Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme.

Die Beantragung muss vor dem Baubeginn erfolgen.
Der Kredithöchstbetrag beträgt 50.000 € / Wohneinheit, max. 100% der förderfähigen Kosten.
Eine vorzeitige Tilgung sowie die Kumulierbarkeit mit anderen KfW-Förderprogrammen sind bei beiden Teilprogrammen möglich.

5. Solarstrom Erzeugen
Anträge können von allen Privatpersonen, Gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflern und Landwirten gestellt werden, die eine Photovoltaikanlage erwerben, erweitern, errichten bzw. mitfinanzieren.
Der Kredithöchstbetrag beträgt 50.000 €, max. 100% der Investitionskosten. Bei Investitionen über den Kredithöchstbetrag hinaus können das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und/oder das KfW-Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

6. KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien
Anträge können von Privatpersonen, die die produzierte Energie ausschließlich selbst nutzen, Freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gesellschaften in privater Rechtsform, Kommunen, Kreise, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, Land- und Forstwirte und eingetragene Vereine gestellt werden, die in die Errichtung von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung ab 100 kW Nennwärmeleistung, die zusätzliche Errichtung eines neuen Nahwärmenetzes, die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie für die thermische Nutzung (ab 400 m Bohrtiefe), die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse investieren.
Der Kredithöchstbetrag beträgt 5.000.000 €, max. 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Ein Tilgungszuschuss ist möglich.

Alle Kreditanträge sind prinzipiell über die Hausbank oder die WK (Wohnungsbau Kreditanstalt) zu stellen. Die Programme sind meist kumulierfähig, erlauben z.T. eine freie Tilgung und tilgungsfreie Anlaufjahre. Der unabhängige Energieberater hilft im Rahmen der Energieberatung bei der Erstellung eines Förderkonzeptes, die exakte Ausarbeitung obliegt der Hausbank. Dieser Artikel wurde im Okt. 2006 verfasst. Die aktuellen Förderbedingungen sowie die neuesten Zinskonditionen sind unter www.kfw.de abrufbar.


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