Ltd. gründen

Wer eine Limited gründen möchte, braucht keinen Notar und nicht viel Zeit. Eine normale Eintragung in das englische Handelsregister dauert zwischen fünf und zehn Tagen, selten länger. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Express- Eintragung, die maximal 24 Stunden dauert.

Die Ltd.-Gründung wird mit einem Gesellschaftsvertrag besiegelt. Dieser aus zwei Teilen bestehende Vertrag regelt zum einen die Außenverhältnisse der Gesellschaft und zum anderen die Innenverhältnisse. Des Weiteren ist in dem Dokument der Firmensitz, in dem Fall einer Limited natürlich England, und die Beschränkung der Haftung der Gesellschafter vermerkt. Einmal pro Jahr muss der sogenannte Jahresabschluss nach englischem Standard der Bilanzierung offengelegt werden, hier unterscheidet sich die Limited also nicht von der deutschen GmbH. Die Steuerpflicht einer Ltd. hängt im Wesentlichen von ihrem Wirkungskreis ab. Auch wenn sie in England gegründet wurde, ist sie ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig, sofern sie nur dort tätig ist. Gleichwohl wird die Limited in mehreren Ländern steuerpflichtig, wenn sie in mehreren Ländern agiert. Genauso verhält es sich im Übrigen auch mit der Insolvenz - hat die Firma ihren Hauptsitz in einem bestimmten Land, ist auch das entsprechende Insolvenzrecht anzuwenden. Dieses gilt auch für Klagen gegen die Limited, die jeweils dort eingereicht werden müssen, wo deren Sitz im Moment ist.

Der Name, der beim Ltd. gründen vergeben wird, ist im Prinzip frei wählbar. Er darf lediglich nicht zu lang und nicht ähnlich klingend mit Namen anderer Limiteds sein. Zusätzlich sind bestimmte Begriffe genehmigungspflichtig. Dazu gehört zum Beispiel der Zusatz „international“. Selbst redend muss der Firmenname auf „ltd.“ oder „limited“ enden. Die Limited muss einen registrierten Sitz in England haben, wobei damit keineswegs der Hauptsitz gemeint ist, der problemlos in Deutschland sein kann. Vielmehr geht es um den Briefkasten, der dann in England hängt, damit wichtige Post zugestellt werden kann. Insbesondere amtliche Dokumente werden an die englische Stelle gesendet.


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