Bildungsgutscheine in Deutschland

Die Bildungspolitik hat sich in den letzten 7 bis 10 Jahren in Deutschland drastisch verändert. Vor 10 Jahren wurden Arbeitssuchende weitergebildet, ohne Bezug auf die realen Bedürfnisse der Unternehmen. Die Folge dieser verfehlten Politik war das Entstehen einer Vielzahl von Weiterbildungseinrichtungen, die ähnlich einer Massenabfertigung die Teilnehmer weitergebildet haben. Klassenstärken von 25 bis 30 Personen waren keine Seltenheit, die Einrichtungen an sich wurden selten oder gar nicht überprüft.

Im Zuge der Umstrukturierung wurde die Überprüfung der Bildungseinrichtungen und der Angebote ausgelagert. Externe Zertifizierungsstellen sind nunmehr hierfür verantwortlich und führen die Überprüfungen vor Ort durch die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle durch. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Qualitätssicherung geworfen, die bei den vorangegangenen Maßnahmen häufig schlicht vernachlässigt wurde. Für die Zertifizierung eines Bildungsträgers sind zwei wichtige Schritte erforderlich:

Im ersten Schritt wird die Bildungseinrichtung an sich zertifiziert - Hierbei werden die Prozesse überprüft und das Know How der Bildungseinrichtung eingeschätzt.
Im zweiten Schritt werden die einzelnen Maßnahmen überprüft. Es werden die Lehrpläne verifiziert und die beteiligten Trainer und Ausbilder in Hinsicht ihrer didaktischen Ausbildung und der daraus resultierenden Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeschätzt.

Liegen die Voraussetzungen für die Zertifizierung des Bildungsträgers und der von diesem Bildungsträger angebotenen Weiterbildungen und Module vor, so wird ein Zertifikat für die Einrichtung und ein Zertifikat für die Maßnahme ausgestellt. Der Bildungsträger darf jetzt die Weiterbildung im Auftrag der Arbeitsagentur anbieten und durchführen. Die Arbeitsagentur hat nunmehr die Aufgabe, das Potential des Arbeitssuchenden einzuschätzen und über die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme zu entscheiden. Hierbei gibt es einen großen Entscheidungsspielraum. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass der Arbeitssuchende die freie Wahl des Bildungsträgers hat. Der Arbeitsberater darf nicht einen bestimmten Bildungsträger bevorzugen und nur bei diesem die Weiterbildung genehmigen.

Abschließen noch ein paar wichtige Tipps:

  • Schauen Sie sich den Bildungsträger vorher genau an
  • Informieren Sie sich über den Bildungsträger im Internet
  • Überprüfen Sie, ob mit Fachliteratur gearbeitet wird und ob diese dann auch von Ihnen behalten werden kann
  • Überprüfen Sie, ob eventuelle Prüfungsgebühren involviert sind (diese können oftmals mehre Tausend Euro umfassen)
  • Bei geförderter IT Weiterbildung sollte die Technik angemessen ein
  • Ein gutes Weiterbildungsunternehmen präsentiert sich nach außen auch professionell - bei einer Einrichtung im Hinterhof werden Sie in der Regel auch eine Hinterhofqualität erhalten


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