BundesAusbildungsförderungsGesetz, kurz BAföG
Das BundesAusbildungsförderungsGesetz, kurz BAföG, ist eine staatliche Regelung für die finanzielle Unterstützung von Studenten und Schülern. Im umgangssprachlichen wird mit der Bezeichnung BAföG häufig die finanzielle Förderung gemeint, die der Schüler oder Student vom Staat erhält. Eingerichtet wurde es in den 70er Jahren und 2001 gab es eine BAföG-Reform.
Das BAföG für Studenten soll dazu dienen, den Studenten aus sozial schwächer gestellten Familien ein Studium zu ermöglichen. Dazu wird dem BAföG-Bezieher monatlich eine aus verschiedenen Grundlagen berechnete Geldsumme überwiesen. Die Hälfte dieses Geldes wird dem Studenten als zinsloser Kredit gewährt, die andere Hälfte geschenkt.
Gefördert werden Deutsche und unter speziellen Voraussetzungen auch ausländische Studierende.
Ab dem 4. Semester erhält jedoch nur noch BAföG, wer den im Normalfall geforderten Leistungsstand dieses Semester erreicht hat.
Die Förderung erfolgt für Studiengänge im Inland und im Ausland, wenn vorher mindestens ein Jahr in Deutschland studiert wurde. Außerhalb der EU für die Höchstdauer von einem Jahr, innerhalb der EU kann man sein Studiengang zu Ende führen und dennoch weiterhin Geld bekommen..
Der Höchstsatz der Förderung wird, für nicht bei den Eltern wohnenden Studenten, auf 521 Euro im Monat kalkuliert. Inbegriffen sind ein Kranken- und Pflegeversicherungssatz. Die genaue Berechnung der monatlich gewährten Geldsumme basiert auf ein kompliziertes Verfahren, welches Einkommen der Eltern, Anzahl der Geschwister, Vermögen des Studenten und vieles mehr berücksichtigt werden. Ein dementsprechend umfangreicher Antrag muss jedes Jahr aufs Neue gestellt werden und Änderungen unverzüglich dem BAföG-Amt mitgeteilt werden.
Auch die neu eingeführten Master-Studiengänge werden gefördert, allerdings nur wenn sie auf den vorher abgeschlossenen Bachelor-Studiengang aufbauen. Des weiteren ist eine Altershöchstgrenze zu beachten.
Fakt ist: BAföG ist eine komplizierte Angelegenheit, mit vielen zu berücksichtigenden Regelungen.
Für diejenigen Studenten, die nicht bafögberechtigt sind, gibt es die Möglichkeit einen Bildungskredit aufzunehmen. Jedoch beträgt der Monatssatz hier lediglich 300 Euro, bei einer Höchstbezugsdauer von 24 Monaten je Ausbildungsabschnitt. Von Auszahlungsbeginn an ist dieser zu verzinsen, diese werden bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet.