Limited vs. GmbH: Wer ist der Sieger?

Sowohl bei der Limited als auch bei der GmbH sind Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung aufs Stammkapital beschränkt ist. Das war es allerdings auch schon fast mit den Gemeinsamkeiten. Welche der Gesellschaften ist jedoch für kleine Selbstständige und Existenzgründer am besten geeignet? Wir machen den Test und schicken beide Gesellschaften gegeneinander in den Ring:

  1. Stammkapital: In Bezug auf das mindestens einzusetzende Stammkapital erweist sich die GmbH als weitaus weniger geeignet für Kleinunternehmer als die Limited. Während für die GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro zu erbringen ist, kann die Gründung einer Limited ab einem Pfund erfolgen. Die erste Runde geht daher klar an die Limited.
  2. Gründungskosten und -dauer: Eine Limited Gründung kann innerhalb weniger Tage erfolgen, während sich eine GmbH-Gründung durchaus über mehrere Wochen, ja teilweise Monate, erstrecken kann. Genauso bedeutend sind die Unterschiede hinsichtlich der Gründungskosten. Die Eintragung beim „house of companies”, dem englischen Handelsregister, kostet umgerechnet ca. 30 Euro und kann ohne Notarbeglaubigung erfolgen. Auch wenn die Gründung komplett durch einen Dienstleister erfolgt betragen die Gründungskosten meistens nicht mehr als 300 Euro. Bei einer GmbH-Gründung hat dagegen die deutsche Bürokratie das Sagen und nutzt dies auch nach Kräften: Die Gründung kann nur mit Notar erfolgen, wobei die Gründungskosten (inklusive Amtsgericht) sich in der Regel auf mindestens 1000 Euro summieren. Auch die zweite Runde geht somit deutlich an die Limited.
  3. Betriebsführung: Wenn die Limited in Deutschland geführt wird, sind die Unterschiede hinsichtlich der Betriebsführung nicht allzu groß, da die Limited im Allgemeinen wie eine GmbH behandelt wird. Allerdings muss man bei Änderungen in der Satzung nicht immer einen Notar hinzunehmen, wie dies bei der GmbH vorgeschrieben ist. Leichte Vorteile für die Limited also auch in dieser Runde.
  4. Ansehen: Um es kurz zu machen - wer nach außen hin eine gute Bonität signalisieren möchte, ist mit einer GmbH besser beraten. Aufgrund des niedrigen Stammkapitals ist es zudem für Limiteds teilweise extrem schwierig, einen Kredit zu bekommen. Einige Banken verweigern Limiteds generell die Eröffnung eines Geschäftskontos. Ingesamt gilt: Auch wenn die Limited im Kommen ist, kann sie der GmbH in punkto Außendarstellung noch nicht das Wasser reichen. Somit geht die vierte und letzte Runde an die GmbH

Fazit: Wenngleich der Limited kein „K.O.-Sieg” gelungen ist, so wurde es doch ein deutlicher Sieg nach Punkten über die GmbH. Die Vorteile einer Limited überwiegen ihre Nachteile bei Weitem.


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