Falle Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende in Deutschland hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das ihm durch seinen Arbeitgeber ausgestellt wird. Aber was so simpel klingt, ist oft ein Problem für beide Seiten. Seit 20 Jahren steigt die Zahl der Arbeitszeugnisklagen kontinuierlich an - im letzten Jahr waren es laut statistischem Bundesamt schon knapp 30.000. Häufigster Klagegrund sind von den Arbeitnehmern zu negativ empfundene Zeugnisse.
Professor Arnulf Weuster, Experte für Personalwirtschaft, Führungslehre und Organisation an der FH Offenburg, glaubt allerdings, dass "weniger bewusst ein schlechtes Zeugnis geschrieben, sondern eher zu wenig Aufmerksamkeit und Zeit investiert wird." In manchen Fällen verstoßen die Personalverantwortlichen in Unternehmen und Agenturen dabei klar gegen gesetzlich festgelegte Richtlinien. Und von denen gibt es viele. Das Dilemma liegt jedoch in den meisten Fällen nicht in der Böswilligkeit, sondern in der Unkenntnis bestehender Regeln.
Ein Zeugnis ist eine Urkunde und muss eine entsprechende Form aufweisen. Im Text darf nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden. Ausrufe-, Frage- und Anführungszeichen sind unzulässig. Doch nicht nur die äußere Form ist geregelt - es gibt auch zahlreiche inhaltliche Tabus. Keinen Platz im Arbeitszeugnis haben das Gehalt, Kündigungsgründe, Vorstrafen, Abmahnungen, Krankheiten, Alkoholabhängigkeit, Behinderungen, Betriebsrat- und Gewerkschaftstätigkeit sowie Parteizugehörigkeit, religöses Engagement, Nebentätigkeiten oder Urlaubs- und Fortbildungszeiten.
Für ein so genanntes qualifiziertes Zeugnis sind korrekte Personalien, der Tätigkeitszeitraum und die Bezeichnung der Tätigkeit notwendig. Zu den erforderlichen Inhalten sagt Weuster: "Im Zeugnis sollten Aussagen zur Arbeitsbereitschaft und -befähigung, Wissen und Weiterbildung, Arbeitsweise und Arbeitserfolge erscheinen. Auch eine Leistungszusammenfassung und Angaben zum sozialen Verhalten des Mitarbeiters sind wichtig." Da das oberstes Gebot die Wahrheit ist, dürfen auch negative Tatsachen erwähnt werden, sofern sie beweisbar sind. Verschweigt der Arbeitgeber schwerwiegende Leistungsmängel, kann der zukünftige Arbeitgeber sogar Regressansprüche stellen. "Um mögliche Schadenersatzsprüche von Nachfolgearbeitgebern zu vermeiden, geben einige Arbeitgeber schlechte Zeugnisse", erklärt Personalexperte Weuster.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom 26.11.63, das durch weitere Urteile des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt worden ist, darf der Inhalt des Zeugnisses das berufliche und wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht behindern. Das heißt, Zeugnisaussagen sind zwar objektiv, aber wohlwollend zu formulieren. Oft entsteht so ein scheinbar unlösbarer Konflikt.
Arbeitgeber haben vor allem Probleme, "wenn sie nicht so gute Zeugnisse schreiben müssen. Wenn sie gute Zeugnisse schreiben, dann können sie Klartext reden", so Weuster. Die Personalchefs der Republik haben aber auch gelernt, sich zu helfen. Und so steht die Wahrheit mittlerweile zwar eher zwischen den Zeilen, aber für Kenner dennoch deutlich sichtbar. Jemand, der "durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas" beitrug, hat vielleicht Alkoholprobleme. Bemüht sich ein Arbeitnehmer "seinen Kräften entsprechend das Beste zu geben", dann klingt das zwar freundlich, bedeutet aber, dass er unfähig ist. Im Bereich Initiative und Aktivität eines Arbeitnehmers beispielsweise entspricht die Aussage "...verfügte über Fachwissen und setzte es ein" nicht den Anforderungen. Wohingegen "...besitzt ein hervorragendes, jederzeit verfügbares Fachwissen und löste durch ihre/seine sehr sichere Anwendung selbst schwierigste Aufgaben" einem Sehr Gut entspricht.
Der Fachmann Weuster rät Personalverantwortlichen: "Wer auf der Suche nach Hilfe beim Erstellen von Arbeitszeugnissen ist, sollte eher entsprechende Literatur nutzen, als das Internet. Dort ist meiner Erfahrung nach eine Vielzahl unseriöser Angebote zu finden." Buchempfehlungen des Experten sind "Arbeitszeugnis in Recht und Praxis" von Günter Huber; "Das Arbeitszeugnis" von Hein Schleßmann und das Gemeinschaftswerk von Arnulf Weuster und Brigitte Scheer "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen".
Autorin: Tanja Fuchs
4iMEDIA Journalistenbüro Leipzig
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