Die Unterstützungskasse als lukrativer Weg der Altersvorsorge.
Seit der Gesetzgeber jedem Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft das Recht auf Entgeltumwandlung eingeräumt hat, stellt sich immer wieder die Frage: Wie soll ich meine zusätzliche Altersvorsorge gestalten, da die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird?
Da gibt es den Weg der privaten Vorsorge: Ich nehme einen Teil meines Netto-Einkommens, auf das ich bereits Steuern und Sozialabgaben bezahlt habe und lege das Geld - je nach Alter - in einem Investmentfonds, einer kapitalbildenden Versicherung oder einem sonstigen Sparplan an. Bei der Wahl des richtigen Produkts kann ich dann mit einer direkten staatlichen Förderung (Riester-Rente) oder einer teilweisen und begrenzten Steuererleichterung rechnen. Der Fakt, dass ich diese Beiträge ja bereits einmal versteuert habe, hält den Staat aber nicht davon ab, von den späteren Erträgen noch einmal einen Steueranteil zu verlangen.
Anders sieht es bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aus. Hier bedeutet "betrieblich" nicht, dass der Betrieb zusätzliches Geld für mich ausgeben soll, sondern er soll einen Teil meines Brutto-Einkommens - also meines unversteuerten Gehalts - einbehalten und an ein Versorgungswerk weiterleiten. Diesen Vorgang nennt man Entgeltumwandlung, weil nämlich ein Teil meines Arbeitsentgelts in eine Versorgungszusage (Rente oder Kapitalzahlung bei Rentenbeginn) umgewandelt wird. Dass auch hier der Fiskus bei der späteren Auszahlung zugreift, ist verständlich. Dafür hatte ich ja bei den laufenden Beiträgen eine komplette Steuerfreiheit.
Wer nun glaubt, den Gordischen Knoten gelöst zu haben, der irrt. Der Gesetzgeber hat für die betriebliche Altersvorsorge fünf verschiedene, sogenannte Durchführungswege zugelassen, von denen man nun den geeigneten auswählen muss:
- Die Direktzusage: Der Arbeitgeber hat ein betriebsinternes Versorgungswerk (meist nur Großbetriebe).
- Die Pensionskasse: Meist die Sparte einer Versicherungsgesellschaft mit nur eigenen Versicherungsprodukten.
- Der Pensionsfonds: Für die bAV zugelassene Investmentfonds, die wegen ihrer hohen Sicherheitsanforderungen meist unattraktiv sind.
- Die Direktversicherung: Besondere Form einer Renten- oder Lebensversicherung. Von vielen Versicherern angeboten. Man muss also viel vergleichen und Angebote einholen, um die beste zu finden.
- Die Unterstützungskasse: Sie bietet die größte Flexibilität. Eine freie, also nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebundene Unterstützungskasse kann zur Rückdeckung marktorientiert arbeiten und für die Versorgungsberechtigten die derzeit besten Produkte wählen. Die Unterstützungskasse ist der einzige Durchführungsweg, bei dem die Beiträge in nahezu unbegrenzter Höhe geleistet werden können. Hierdurch wird sie besonders auch für besser verdienende Angestellte mit hohem Steuersatz und auch noch kurz vor Eintritt des Rentenalters attraktiv, da hohe steuerfreie Beiträge geleistet werden können.
Neben der beschriebenen Form der rückgedeckten Unterstützungskasse gibt es noch die pauschaldotierte Form der Unterstützungskasse. Die Modalitäten sind im Einkommensteuer-Gesetz geregelt und ermöglichen es dem Unternehmen, Gewinne unter bestimmten Bedingungen unversteuert im Betrieb zu belassen.
Hierüber und über ein paritätisches Modell mit der Unterstützungskasse berichten wir in einem der nächsten Artikel.
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