Rürup Rente oft nicht das richtige für Selbständige

Im laufenden Jahr können Sparer 60 % Ihrer Beiträge von der Steuer absetzen, bis zum Jahr 2025 sollen es 100% werden. 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare.
Soweit hört sich dass ja alles gut an, aber:

  • Es sollte ursprünglich die Altersvorsorge der Selbstständigen fördern, was die Rürup Rente (Basisrente) aber in den meisten Fällen nicht tut.
  • Man hätte nicht davon ausgehen sollen, dass Selbstständige nicht mehr als 2400 Euro im Jahr für ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen ausgeben.
  • Bei den meisten Selbstständigen ist es so, dass Sie allein schon mit der Krankenversicherung, weit über diesem Satz liegen.
  • Beiträge für Lebensversicherungen, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherungen, Krankenversicherung und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Wer mehr als 2400 Euro im Jahr an sonstigen Vorsorgeaufwendungen hat, kann von seinen Einzahlungen für die Rürup Rente weniger absetzen.
  • Hat ein Selbstständiger 5069 Euro (maximal Betrag) sonstige Vorsorgeaufwendungen, kann er erst Beiträge über 4448 Euro steuerlich geltend machen.
  • Ein 40 jähriger, der in diesem Jahr nur 3000 Euro zahlt, hat deshalb überhaupt keinen Steuervorteil. Geht er aber im Jahr 2030 in Rente, ist diese Rente zu 90% steuerpflichtig.

Im Interview mit Prof. Bert Rürup gab dieser zu, dass da wohl eine gesetzestechnische Panne passiert ist, die in der Tat zu einem Verpuffungseffekt führt.
Angeblich hat er schon Vorschläge gemacht, wie dieser Fehler beseitigt werden kann.

Quelle: versichern - Rentemeintrittsalter


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