Die Profitabilität der Riesterrente

Die Frage nach der Profitabilität einer Altersvorsorge, insbesondere bei einer privaten benötigt eine durchaus differenzierte Betrachtungsweise.

Als erstes sollte man die Vor- und Nachteile gründlich abwägen. Also bei der Riesterrente die Grundrendite, welche ausschließlich aus der staatlichen Zulage kommt ermitteln und andererseits die Anlagerendite betrachten, welche später der Vertragsanbieter mit den Sparbeiträgen erwirtschaftet.

Die Grundrendite, die aus den Grund- und Kinderzulagen, sowie den steuerlichen Vorteilen besteht, ist immer von der persönlichen Situation abhängig und kann über einen Großteil der Gesamtlaufzeit berechnet werden.

Dies kommt daher, dass sich bis zum Rentenalter die Berechnungsgrundlagen ändern, wie zum Beispiel Gehaltserhöhungen, Arbeitgeberwechsel, Heirat, Scheidung, Kinderzuwachs, sowie durch die Beendigung des Kindergeldanspruchs.

Für folgende Anspruchsberechtigte ist die Riesterrente aufgrund der Grundrendite besonders interessant:

  • Geringverdiener mit vielen Kindern (mit Kindergeldanspruch)
  • Vielverdiener (auch Singles) und sogar ältere Personen (bis 50)
  • Auch sollten die steuerlichen Auswirkungen, im Rahmen der Grundrendite, während des Rentenzahlungsabschnitts betrachtet werden. Die Nettorentenleistung ist jedoch nur schwer vorherzusagen. Sie wird nämlich von Art und Höhe anderer Alterseinkünfte beeinflusst.

In einem zweiten Schritt heißt es die Rendite zu betrachten, welche der Vertragsanbieter durch die eingezahlten Beiträge erwirtschaftet. Diese ist meist vergleichbar mit Substitutionsprodukten der entsprechenden Vertragsanbieter.

Bei einem direkten Vergleich werden Riesterverträge, wegen der Zertifizierungsvorschriften seitens des Amtes geringfügig schlechtere Renditen erwirtschaften. Man kann allerdings von Substitutions-Tarifen bzw. -Produkten auch auf die Leistungsfähigkeit der Riesterverträge schließen.

Es bietet sich hier an, entsprechende Vergleiche durch die Fachpresse zu studieren. Auch sollten dabei immer verschiedene Anlagestrategien untereinander verglichen werden.

Auch die Art der Nutzung der Riesterrente als private oder als betriebliche Vorsorge kann Unterschiede bringen:

  • Die privat Abgeschlossene unterliegt in Bezug auf die Auszahlung der Beiträge nicht der Sozialversicherungspflicht.
  • Für die privat Abgeschlossene entstehen beim Wechsel des Arbeitgebers keine Kosten.

Die Verwaltungskosten der betrieblich abgeschlossenen Altersvorsorge liegen dagegen im Allgemeinen unter denen der privat Abgeschlossenen, da der Versicherungsnehmer der Arbeitgeber ist und somit durch einen Gruppentarif die Kosten beim Versicherer geringer sind. Ein privat abgeschlossener Vertrag kann, weil er bei einem eventuell leistungsfähigeren Anbieter geführt wird oder eine andere Anlagestrategie verfolgt, mehr erwirtschaften, als ein betrieblicher.

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