Riester-Rente
Beim Thema private Altersvorsorge hört man spätestens seit der Reform der Rentenversicherung in den Jahren 2000 und 2001 genauer hin. Walter Riester, der in jener Zeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung amtierte, erarbeitete während seiner Amtszeit Pläne für eine staatlich subventionierte Altersvorsorge, die so genannte "Riester-Rente". Wegen hohem Verwaltungsaufwand und zu komplizierten Zertifizierungsmodalitäten hatte die Riester Rente anfänglich gegen Windmühlen zu kämpfen. Potentielle Versicherungsnehmer und -anbieter empfanden sie zunächst als unattraktiv.
Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 hat sich jedoch einiges geändert. Es folgte eine Auflockerung des Zertifizierungskatalogs, mit dem sich die Riester Rente nicht nur für Anbieter hübscher gemacht hat. Beispielsweise muss sich nun auch der Versicherungsnehmer nicht mehr mit einem jährlichen Beantragen der staatlich geförderten Altersvorsorgezulage herumärgern. Seit 2005 kann er dies per Vollmacht in die Hände seines Versicherungsgebers legen. Zusätzlich wurde 2006 mit der Einführung von Unisex-Tarifen für finanzielle Gleichberechtigung im zukünftigen Ruhestand gesorgt. Männer wie Frauen erhalten inzwischen ein homogenes Leistungsverhältnis bei identischem Abgabeniveau.
Ein großes Plus für die "Riester-Rente" sind Altersvorsorgezulage und der Sonderausgabenabzug. Hier hält der Staat seine schützende Hand über den deutschen Arbeitnehmer. Dies jedoch nur, so lange der Versicherungsnehmer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Europäische Kommission sieht in dieser Bindung an die deutsche Staatsbürgerschaft ein Problem. Sie hat die deutsche Regierung zu Jahresbeginn 2006 ermahnt, dass die "Riester-Rente" den EG-Vertrag missachtet.
Eine erneute Auflockerung der Modalitäten ist also zu erwarten. Gegenwärtig wird die "Riester-Rente" als eine der lohnenswertesten Arten der privaten Altersvorsorge verstanden. Immerhin bleiben staatliche Bezuschussungsleistungen bei vielen anderen Angeboten in dieser Liga aus. Die "Riester-Rente" ist somit eine freiwillige Altersvorsorge, die während der Eigenleistungsphase unter steuerlichen Erleichterungen auf verschiedene Weise vorbereitet werden kann. Hier gilt es, die Konditionen einzelner Versicherer zu vergleichen. Denn das Spektrum der förderfähigen Sparformen ist bei der "Riester-Rente" sehr breit.
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