Wie wird die Förderung der Riester-Rente organisiert?
Im Jahr 2002 begann die Förderung der Riester Rente - für das Jahr 2001 gezahlte Beiträge werden also nicht gefördert. Man muss nicht zwingend bereits zu Beginn des Jahres 2002 einen Riester Vertrag geschlossen haben, um die Förderung für das Jahr 2002 zu erhalten.
Wurde der erforderliche Eigenbeitrag eingezahlt, so genügt es wenn der Vertrag zum Jahresende 2002 abgeschlossen wurde. Nach Ablauf eines Jahres muss die jeweilige Förderung beantragt werden, also erstmalig 2003 für die Förderung des Jahres 2002.
Anbieter von Riester Renten sind dazu verpflichtet, Verbrauchern vor Vertragsabschluss schriftlich über Besonderheiten zu informieren. Wird ein Versicherungsvertrag geschlossen, so muss dies noch vor der Antragstellung geschehen.
Informiert werden muss beispielsweise über Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten, der Verwaltungskosten und der Kosten, die dem Kunden beim Wechsel in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter entstehen. Bei bestehenden Riester-Verträgen haben Verbraucher zudem den Anspruch auf eine jährliche Auskunft über:
- Die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Beiträge,
- Die Summe der bis zum Jahresende gutgeschriebenen Zulagen,
- Die Summe der bis zum Jahresende geleisteten Beiträge insgesamt
- Und den Stand des "Riester-Kontos".
Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, bekommen die Versicherungsnehmer vom Versicherungsgeber vor Ablauf des Beitragsjahres ein Antragsformular, welches sie ausgefüllt an die jeweilige Bank, bzw. Versicherer schicken müssen. Der Vertragspartner reicht den Antrag dann an das Zulagenamt weiter.
Im Jahr 2001 wurde die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen" wurde 2001 bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) geschaffen und in Brandenburg/Havel angesiedelt. Hier wird die Zulage errechnet, und die Auszahlung an den Anbieter veranlasst. Der Anbieter seinerseits hat die Zulagen umgehend dem Konto des Kunden gutzuschreiben.
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