Pensionszusagen über Rückdeckungsversicherungen?

Die Durchführungsform von Pensionszusagen über Rückdeckungsversicherungen ist verhältnismäßig einfach:
Um die vorsorgeberechtigten Mitarbeiter abzusichern und die Pensionszusagen zu finanzieren, wird vom Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung in Form einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung auf das Leben seiner Arbeitnehmer abgeschlossen.

Das Unternehmen ist hierbei immer Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Eine eigenständige Versorgungsmaßnahme ist die Rückdeckungsversicherung jedoch nicht! Sie dient lediglich der Absicherung und Finanzierung der Pensionszusagen.

Durch den Abschluss der Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung verschafft sich der Unternehmer eine Rückdeckung für die betriebliche Versorgungslast, bzw. der vorgesehenen Altersvorsorge bei Erreichen der Altersgrenze.

Kapitallebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall haben sich für die Rückdeckung besonders bewährt.

Tritt ein vorzeitiger Versorgungsfall (beispielsweise bei der Fälligkeit einer Witwenrente) ein, so kann die Witwenrente aus den fälligen Versicherungsleistungen vom Unternehmen finanziert werden. Wenn das Altersruhegeld mit 65 Jahren fällig wird, so erfolgt die Auszahlung zum Wert des zu jenem Zeitpunkt vorhandenen Wert der Rückdeckungsversicherung. Die bereitstehenden Mittel der Geldanlage dienen dann der Finanzierung der Altersvorsorge.

In Anbetracht der Last von Pensionszusagen bedauern heute viele Unternehmen, dass sie nicht rechtzeitig eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen haben.


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